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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Umfang der Abmeldung zur Bewegungsfahrt | 20 Beiträge | ||
Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 466606 | ||
Datum | 27.02.2008 20:28 MSG-Nr: [ 466606 ] | 8342 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Schlotter Da bei uns die Polizei alarmiert, und die ja auch noch was anderes zu tun haben, wird bei uns im Lkr für Bewegungsfahrten auch nicht abgemeldet. am besten noch keinen Melder dabei unds Fug ausgeschaltet, und die Kollegen rufen bei Alarm hektisch die Pol an und melden das Fahrzeug als gestohlen ;-) Auch wenn die Pol alarmiert so haben doch die Kreise in BY eine NAST und dort ist ja meistens jemand zu erreichen, böhse zungen behaupten ja das Personal hat das selbige Syndrom wie manche KBM/KBI KBR und schlafen mit einme Ohr auf dem FUG | ||||
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