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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Umfang der Abmeldung zur Bewegungsfahrt | 20 Beiträge | ||
Autor | Robe8rt 8S., Geisenfeld / Bayern | 466738 | ||
Datum | 28.02.2008 11:59 MSG-Nr: [ 466738 ] | 8537 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Sascha Joerchel Im Ldkrs. Regensburg wurde mit Inbetriebnahme der ILS die Einschränkung des Funkverkehrs beschlossen. Bei uns genau umgekehrt. Mit Einführung der ILS Ingolstadt sind wir jetzt verpflichtet das Fahrzeug bei Bewegungsfahrten über Funk anzumelden (ink. Stärke und geplanter Route) Bisher dachte ich mit Einführung der ILS soll alles bayernweit vereinheitlicht werden. Aber .... mkg Robert http://www.feuerwehr-geisenfeld.de | ||||
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