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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 467105 | ||
| Datum | 29.02.2008 09:26 MSG-Nr: [ 467105 ] | 51747 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Glas Ich habe eine Frage zum Thema ob, und wenn ja, wie JFler bei anderen FWs ausrücken. Ich will keine Diskussion darüber vom Zaun brechen, ob es sinnvoll ist, ausgebildete JFler (Ü16) mitzunehmen. In Bayern ist das so, Hallo, über Sinn und Unsinn von Jugendlichen an E-Stellen wurde ja nun schon viel geschrieben. Bei uns in Nds rücken (hoffentlich) keine JF-Angehörigen mit zum Einsatz aus, jedoch besteht bei uns die Möglichkeit mit 16 Jahren in die aktive Wehr einzutreten und den TM1 zu machen. Danach steht einer Teilnahme an Einsätzen nichts im Wege. Wie gesagt, ob es Sinn macht, sei dahingestellt. Wenn das in Bayern auch so sein soll (nötig ist), das man schon als Jugendlicher an Einsätzen teilnehmen soll (muß), sollte man das Gesetz ändern und den Jugendlichen dann auch den Weg in die aktive Wehr öffnen. Übrigens, wir gehen gerade den umgekehrten Weg und nehmen keine Teilnehmer für den TM1-Lehrgang unter 17-18 mehr an (geht bei uns Jahrgangsweise, Jg 1990 und früher). Interessant zu diesem Thema ist auch der Bericht im Rettungsmagazin, wo es um rechtliche Fragen beim Einsatz von Minderjährigen im Rettungs/Sanitätsdienst geht. Scheinbar scheint man doch noch verschiedener Meinung zu sein, wie man Jugendschutz und Ehrenamtlichkeit miteinander verknüpft, denn es kann normaleweise nicht sein, das ich als ehrenamtlicher Jugendlicher Tätigkeiten ausüben darf, die mir als Berufstätiger vom Gesetz her aus Gründen des Jugendschutzes verboten wären. Gruß Heinrich | ||||
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