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RubrikSonstiges zurück
ThemaFeinstaub-Fahrverbote seit heute8 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen467428
Datum01.03.2008 20:26      MSG-Nr: [ 467428 ]4738 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Uwe Stegemann mit der Feststellung kombiniere, dass der Feuerwehrangeörige prinzipiell in fast jedem KFZ zum Gerätehaus fahren und somit in fast jedem KFZ §35StVO anwenden kann, dann wäre somit wiederum fast jedes KFZ von der Umweltzonenregelung befreit. Das kann doch auch nicht richtig sein, oder??

... nur ist m.E. der Unterschied darin, dass die Eigenschaft als § 35 StVO-Fahrzeug beim Privat-Fahrzeug des Fw-Angehörigen ja nichts mit dem Fahrzeug selbst sondern mit dem Fahrer/Mitfahrer zu tun hat (das Fahrzeug ist nur solange "Feuerwehr" gemäß § 35 StVO, solange es konkret für die Aufgaben der Feuerwehr genutzt wird).
Hat aber dann m.E. auch die (ggf. sogar gewollte) Folge dass du mit deinem Privat-Fahrzeug in einer Umwelt-Zone zu einem Einsatz (z.B. zum Fw-Haus) fahren darfst, auch wenn du dort sonst nicht fahren dürftest.

... der § 38 StVO wäre da unpassend, da im Bereich der Pol. und des KatS einige, im Bereich der BW viele Fahrzeuge über keine SoSi verfügen, somit also bei § 38 StVO rausfallen.

Gruss
Gerhard



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 01.03.2008 16:23 Urs 7W., Heidelberg
 01.03.2008 16:26 Eric7 M.7, Reinheim
 01.03.2008 17:00 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 01.03.2008 17:05 Eric7 M.7, Reinheim
 01.03.2008 17:04 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 01.03.2008 17:26 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 01.03.2008 19:52 Uwe 7S., Biblis (bei Worms)
 01.03.2008 20:26 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt

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