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Thema | FEZ parallel zu ILST war: SER oder Dienstanweisung für FEZ (RLP) | 105 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 467620 |
Datum | 02.03.2008 20:06 MSG-Nr: [ 467620 ] | 31531 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Feuerwehrmann
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Geschrieben von Hanswerner Kögler(m.M. gehört die ehrenamtliche (einem AG verpflichtete) Einsatzkraft bei Bedarf v.a. vor Ort und nicht in irgendwelche rückwärtigen Versorgungen)
Mit dem Argument dürfte es dann aber auch gar keine rückwärtigen Dienste geben, oder?
Oder nur solche FM (SB) die keinen Arbeitgeber haben.
Es geht ja auch nicht drum das System FEZ als Allerheilmittel von hier aus in die ganze Republik zu tragen. Nur ist das ein gewachsenes System, das aus der Not geboren wurde das hier in RLP die Polizei wirklich nur die Erstalamierung macht(e). Und im Moment werden die ILSten auch nur Erstalarmierungsstellen (AFAIK mit Ausnahme KL).
Ich würde gerne mal einen 1:1 Vergleich bei bestimmten Einsatzsituationen zwischen FEZ und ILSt in einem anderen Bundesland sehen. Und das meine ich ganz wertfrei, da ich es ja nicht anders kenne.
Gruß
ML
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Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
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| 01.03.2008 23:18 |
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Ralf7 R.7, Kirchen SER oder Dienstanweisung für FEZ (RLP) bzw. NASt (Bayern) ? |
| 02.03.2008 00:18 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 02.03.2008 00:21 |
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., Westerwald | |