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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lagern von Autoreifen in den Kellerräumen | 4 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 467832 | ||
Datum | 03.03.2008 18:33 MSG-Nr: [ 467832 ] | 8435 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Walter Fardess wäre Ihnen dankbar, wenn sie mir einen Paragraphen nennen könnten, der mich und meinem Vermieter darüber aufklärt. Ganz so einfach ist es nicht, auch wenn Geschrieben von Walter Fardess habe ich mich bei der Feuerwehr Essen darüber erkundigt, die bestätigten mir, dass es aus feuer-technischen Gründen nicht verboten sei. Der Vermieter stellt wahrscheinlich ab, daß der Waschraum von seiner Funktion und Nutzungsart technischer Betriebsraum ist. Diese Räume sind üblicherweise frei von Brandlasten zu halten. Und Autoreifen würde ich unter anderem als solche bezeichnen. Darüber hinaus kann der Vermieter es eigentlich auch anders regeln: der Waschraum ist kein individueller Wohnraum, der Vermieter kann die Nutzung also in einer Hausordnung Kraft eigener Herrlichkeit festlegen in den Grenzen des Zumutbaren festlegen. Und wenn er keine Lagerung privater Güter außerhalb der Wohnungen oder der persönlich zugewiesenen Kellerräume möchte, dann kann er das auch so festlegen. Das würde ich aus meinen Erfahrungshaushalten in Sachen Hausmeisterei durchaus auch tun, weil man sonst nach dem Auszug von Mietern regelmäßig auf einer Riesenladung Sperrmüll sitzen bleibt, die natürlich keinen gehört. Die Sache in der Form am Brandschutz aufzuhängen ist natürlich etwas ungeschickt - Nichtsdestotrotz: Wenn der Vermieter diese Flächen frei haben möchte, dann ist das sein gutes Recht. Tu also am besten das Gewünschte. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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