Rubrik | Einsatz |
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Thema | Ludwigshafen, Herne und jetzt Soltau: Angriff auf Feuerwehr | 73 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K. 8P., Kelkheim / Hessen | 468245 |
Datum | 05.03.2008 18:22 MSG-Nr: [ 468245 ] | 14840 x gelesen |
Polizei
Hilfsorganisation
Strafgesetzbuch
Geschrieben von ---Markus Weber---
Geschrieben von Thomas K. Piecha
Ich könnte mir nicht vorstellen, dass ich eine Meldung machen würde, weil ich bespuckt oder körperlich angegriffen wurde. So Dinge kann man unmittelbar vor Ort regeln...
Mit der Feuerwehraxt? Oder doch die altdeutsche Methode mit der Zweidornschnalle der Koppel? Was seid ihr den für ein Club? Wir leben in einem Rechtsstaat, und wenn ich dein "unmittelbar vor Ort regeln" richtig interpretiere bist du keinen Deut besser als der Angreifer / Spucker! DU bist sogar noch schlimmer, denn von dir wird eine gewisse Vorbildfunktion erwartet, wenn du eine Uniform trägst.
Bei meinen zwei Erlebnissen mit Rowdys vs. Auto mit Behördenkennzeichen kamen ohne Feuerwehraxt aus. Die Omi, die mit ihrem Spazierstock die Motorhaube des dienstlich gelieferten Fahrzeugs verbeulte durfte sich vor der Pol rechtfertigen und beim Zivi, der mich durch die geöffnete Seitenscheibe bespuckt hat (und aufgrund seines Fahrzeugs eindeutig einer HiOrg zugeordnet werden konnte) reichte ein Anruf beim Dienststellenleiter aus, um ihm sein restliches Zividasein etwas zu versüßen.
Gewaltfreie Grüße, MaWe
Wie kommst Du darauf, dass ich in irgendeiner Weise irgend ein Gesetz verletzt haben könnte ??
Schau mal ins StGB in den Beleidugungs§ und in die Vorschriften zur Notwehr....
Übrigens, gewaltfreie Grüße - mmhhhh - es gibt körprtliche Gewalt, aber auch adnere - "um ihm sein restliches Zividasein etwas zu versüßen" ....
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