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ThemaSachen gibt es...6 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen468725
Datum07.03.2008 15:08      MSG-Nr: [ 468725 ]3899 x gelesen

Wow, die Strafe ist ja recht heavy. Aber ich verstehe nicht genau warum es "Amtsanmaßung" ist, wenn man sich "Notfallseelsorger" nennt - meines Wissens und auch nach den Ausführungen in dem verlinkten Beitrag ist das ja keine geschützte Bezeichnung. Aber hat das überhaupt was mit dem Tatbestand der Amtsanmaßung zu tun?!? *grübel*

Übrigens sehr "lustig": Ich habe in meinem "Fundus" ein Bild aus der Stadthalle in Ochtrup - eine Figur auf diesem Bild könnte der beschriebene Mensch gewesen sein...


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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 05.03.2008 09:48 Klau7s B7., Isernhagen
 05.03.2008 13:34 Andr7eas7 S.7, Grimma
 05.03.2008 13:44 ., Grafschaft
 05.03.2008 13:55 Andr7eas7 S.7, Grimma
 07.03.2008 14:49 ., Grafschaft
 07.03.2008 15:08 Matt7hia7s O7., Waldems

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