| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Bahnübergänge bei Einsatzfahrten | 50 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 471095 |
| Datum | 20.03.2008 09:21 MSG-Nr: [ 471095 ] | 12977 x gelesen |
| Infos: | 18.03.08 Lieber so, als nachher rausgeschnitten werden müssen^^
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von André DreweckVor Jahren (war weit vor meiner Zeit) hat es hier wohl mal Ärger gegeben, weil ein RTW im Einsatz vor der geschlossenen Schranke stand. Dabei hat er das Blaulicht angelassen und der damals noch vorhandene Schrankenwärter hat sich dadurch genötigt gefühlt, die Schranken zu öffnen woraufhin der RTW losgefahren ist und um ein Haar vom Zug erfasst worden wäre.
Hier liegt die Schuld klar beim Schrankenwärter, sowas kann und darf er nicht machen, egal wer vor seiner Schranke steht. Dem guten Mensch hätt ich was erzählt wenn der mich beinahe in einen Zug reinjagt, sowas sollte ein juristisches NAchspiel haben.
Gruß
Christian
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