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Thema | Indikation für Sonderrechtsfahrten, war: AAO bei Barandmeldeanlagen | 3 Beiträge | ||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 471674 | ||
Datum | 22.03.2008 16:26 MSG-Nr: [ 471674 ] | 4232 x gelesen | ||
Moin, mas sollte vielleicht dabei nicht vergessen, dass es unterschiedliche Objekte gibt, zum einen z.B. Krankenhäuser, Altenheime,.. oder aber Gewerbeobjekte verschiedenster Bauweise. Und gerade bei letzteren würde ich, gerade auch wenn das Objekt öfteren befahren wird, die Einsatzfahrt ruhiger angehen.. Geschrieben von Dietmar Reimer
Ist so, rechtfertigt aber auch keine unangemessene Einsatzfahrt Feuerwehr, die Besatzung muß aufgrund der ihr zur verfügungstehenden Information entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Sven | ||||
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