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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
RubrikTaktik zurück
ThemaIndikation für Sonderrechtsfahrten, war: AAO bei Barandmeldeanlagen3 Beiträge
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen471674
Datum22.03.2008 16:26      MSG-Nr: [ 471674 ]4232 x gelesen

Moin,
mas sollte vielleicht dabei nicht vergessen, dass es unterschiedliche Objekte gibt, zum einen z.B. Krankenhäuser, Altenheime,.. oder aber Gewerbeobjekte verschiedenster Bauweise.
Und gerade bei letzteren würde ich, gerade auch wenn das Objekt öfteren befahren wird, die Einsatzfahrt ruhiger angehen..
Geschrieben von Dietmar Reimer
Zum Thema zweifelhafte Indikation zur Nutzung von Sonderrechten fallen mir aber auch viele Einsätze aus dem Bereich Rettungsdienst ein, wo erst mal ein RTW oder auch NAW mit Blaulicht hinfährt, und an der Einsatzstelle stellt sich raus, dass das ganze nicht nötig gewesen wäre, wenn der Disponent noch eine Frage mehr gestellt hätte...


Ist so, rechtfertigt aber auch keine unangemessene Einsatzfahrt Feuerwehr, die Besatzung muß aufgrund der ihr zur verfügungstehenden Information entscheiden.


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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 22.03.2008 11:51 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal AAO bei Barandmeldeanlagen
 22.03.2008 15:30 Diet7mar7 R.7, Essen
 22.03.2008 16:26 Sven7 N.7, Gehrden
 22.03.2008 16:36 Diet7mar7 R.7, Essen

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