Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildung E-Werkzeugkasten | 88 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 472205 |
Datum | 24.03.2008 16:53 MSG-Nr: [ 472205 ] | 41261 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
gesunder Menschenverstand
Geschrieben von Detlef MaushakeEine endgültige Aussage möglichst mit Bezug wo mans herbekommt wäre cool und würde Euch meine Dankbarkeit einbringen! ;-)
Downloadbereich IDF NRW
Siehe FwDV 1/1 S 58: Hinweis zur Sicherheit: Zur Handhabung ist Elektro-Fachpersonal einzusetzen.
Und jetzt nehmen wir mal einen Brand an einer Industriemaschine an: Der Angriffstrupp geht vor, ermittelt die Maschine und betätigt natürlich bevor er zu löschen beginnt den Not-Aus und den Hauptschalter...Auch freischalten, auch absolut sinnvoll, mit Sicherheit dazu angetan das Gefahrenpotential zumindest durch elektrischen Strom zu reduzieren. (Merke: es gibt z. B. auch so etwas wie Vakuum-Plattenheber ;-)
Also mal wieder ein klarer Konflikt zwischen GMV und Vorschriftenlage.
Wie ein Vorredner sinngemäß schrieb würde ich da zwischen "Haushaltsüblichen Schaltvorgängen" und Arbeiten mit Eingriff in die Installation der elektrischen Anlage unterscheiden. Sicherungsautomat ausschalten, Schraubsicherung entfernen, Spannungsfreiheit messen: OK und wichtig.
Hausanschlußkasten, NH-Sicherung, freiklemmen: no-go für die nicht-Fachkraft.
Und wer es gern schriftlich hätte macht sich mal wieder eine Gefährdungsbeurteilung dazu, unterweist und bewahrt die Unterweisungsnachweise auf...
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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