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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Inlett für Alu-Helm | 92 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 472296 | ||
Datum | 24.03.2008 19:54 MSG-Nr: [ 472296 ] | 41379 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stephan Breuer Ich dachte der Bestandsschutz gilt nur für berits an den Endkunden gelieferte Helme, nicht für das Inverkehrbringen. Der Helm ist leider als Feuerwehrhelm deklariert und nicht als nachleuchtender Faschingshut. Jepp. Schreib einfach an die zuständige Gewerbeaufsicht. Die sollte das dann regeln. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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