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| Rubrik | Einsatz | zurück | |||
| Thema | Sachen gibts :-() Schaulustige durch Rauchvergiftung verletzt ... | 14 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472725 | |||
| Datum | 26.03.2008 08:37 MSG-Nr: [ 472725 ] | 4602 x gelesen | |||
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Geschrieben von Jörg Anders Na die Mutter mit ihrem Kind wird sich ja hoffentlich "hinter der Verteiler-Linie" aufgehalten haben. Ob oder ob nicht dürfte im Allgemeinen primär eine politische Entscheidung sein. Entweder muß man nämlich zugeben den Gefahrenbereich nicht ausreichend gesichert zu haben oder man muß zugeben, daß die Verteilergrenze Blödsinn ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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