News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Feuerwachen/-wehrgerätehäuser, Heizung/Dämmung | 8 Beiträge | ||
Autor | Bast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz | 474939 | ||
Datum | 03.04.2008 19:41 MSG-Nr: [ 474939 ] | 5174 x gelesen | ||
Konkrete Aussagen für Gebäude macht die EnEv (Energieeinsparverordnung) konkret belegen kann man es nur aus konkret vorhandenen Plänen der zu bauenden Objekten. das Baumaterial bzw. Isolationsmaterial kann man fiktiv wählen... Für beide Bauvorhaben lassen sich durchaus gleichwertige Energiebilanzen erreichen, aber mit unterschiedlichen Baumaterialien, Schichtdicken, Ausführungen, usw.... Und dies entscheidet hinterher über die Kosten. Anforderungen und Nachweise an zu errichtende Gebäude mit normalen Inntentemperaturen (Solche Gebäude werden aufgrund ihres Verwendungszwecks mahr als 4 Monate auf min. 19°C beheizt.) Sind bis zu 3 Nachweise zu führen: a) den Jahresenergiebedarf, der bei Wohngebäuden auf die Gebäudenutzfläche und bei anderen Gebäuden auf das Gebäudevolumen bezogen wird. b) den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust (Verlust durch Wärmebrücken) c) die Sonneneintragskennwerte (solaren Gewinne bsp. über glasflächen etc.) (vgl. DIN 4108-2) Geltende Dokumente hierfür sind: - EnEV - DIN 4108-1 - DIN EN 832 Nach dem aufstellen dieser planerischen Energiebilanz richtet sich die Auswahl der Heizungsanlage. Grundsätzlich richtet sich das Ganze der nach aussen zu Isolierenden Fläche, vgl. Fahrzeughalle mit anbau, oder Fahrzeughalle überbaut. MfG Bastian Müller | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|