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Thema | Wie viele Sirenen braucht ein Ort? | 51 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 476397 |
Datum | 10.04.2008 10:20 MSG-Nr: [ 476397 ] | 20914 x gelesen |
Themengruppe: | Bevölkerungswarnung |
Brandschutzgesetz
Brandschutzgesetz
Grundgesetz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Patrick MayerJa,hat er ,es ist ja sein Privat besitz,ich bin Dachdecker und hab schon oft Sirenen Umgesetzt bzw. Abgebaut weil ein "Neuer" besitzer diese "Lärmbelästigung" nicht auf dem dach haben wollte.
Diese Aussage ist, zumindest in einigen Bundesländern, schlichtweg falsch.
Ich kenne es aus dem Brandenburger Brandschutzgesetz und zitiere aus dem BrSchG Mecklenburg-Vorpommern:
§ 24 II BrSchG M-V
"Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken sind verpflichtet, die Anbringung von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen und von Hinweisschildern zur Gefahrenbekämpfung ohne Entschädigung zu dulden."
Da Andreas Becher auch aus M-V kommt, ist die Sache eigentlich recht eindeutig. Dem Hauseigentümer wird mitgeteilt, dass er die Sirene zu dulden hat. Vielleicht erklärt ihr das auch euren Gemeindevertretern, denn die können sich in ihrer ehrenamtlichen Arbeit ja auch nicht mit allen Normen auskennen...
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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.
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| 10.04.2008 07:56 |
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Andr7eas7 B.7, Abtshagen |
| 10.04.2008 08:21 |
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Patr7ick7 M.7, Trier |
| 10.04.2008 10:20 |
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Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Hansestadt Greifswald | |