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Elektromagnetische Verträglichkeit
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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFunken in Neufahrzeugen25 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW476575
Datum10.04.2008 20:58      MSG-Nr: [ 476575 ]8868 x gelesen

Geschrieben von Ingo Hornich kann mich an Diskussionen vor einiger Zeit (Einführung einer gewissen EMV Richtlinie) entsinnen, in denen darüber diskutiert wurde, dass das Betreiben von 2m Funk Geräten im fahrenden Fahrzeug bei Neufahrzeugen verboten ist/war.

ging los um die "e1-RL" ab 10/2002


Geschrieben von Ingo HornWeiß jemand ob und wie das noch aktuell ist?

ja


Geschrieben von Ingo HornWenn ja: Gibts dazu Quellen/Rechtsgrundlagen zum Nachlesen?

Guck mal was in den einschlägigen Bedienungsanleitungen bzw. Einbauanweisungen der Fzg-Hersteller i.d.R. schon zum Handy steht. Das 2m FuG funkt bißchen stärker.
Das Thema ist alles "etwas" umfangreicher, vgl. Auszug aus

http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html

Achtung: Mittlerweile ist die RL zwar überarbeitet worden, die Grundsatzproblematik gilt aber unabhängig vom Wunschdenken immer noch. (Auch dazu hat H. Lang gestern auf dem Seminar zu Soft-/Hardware am HdT referiert.)

4.8.3.3Einbaurichtlinien und Hinweise
4.8.3.3.1e1-Richtlinie

Da moderne Fahrzeuge über immer mehr integrierte Elektronik verfügen, steigt mit jedem elektrischen Verbraucher der elektromagnetische Wellenstrahlung aussendet, die Gefahr der Beeinflussung vom Auslösen verschiedener Funktionen bis zum kompletten Systemausfall. Seit dem 01.10.2002 trägt die EU-Richtlinie 95/54 EC, häufig auch e1-Richtlinie genannt, der Problematik der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) Rechnung. Alle elektrischen Geräte und Unterbaugruppen (EUB) inkl. Zubehörteilen, die mit der Fahrzeugelektrik verbunden sind, müssen auf ihre EMV geprüft und für den Einbau zugelassen sein. Zu erkennen ist dies am „e“-Kennzeichen auf den jeweiligen Geräten, bspw. e24 02 0148. Die Anwendung dieser Regel wirft in der Praxis einige Probleme auf, da vielfach noch alte Geräte ohne „e“ Kennzeichen vorhanden sind, welches auch nicht nachträglich durch den Hersteller vergeben werden kann.

Geräte mit „e“ Kennzeichen
- können in Fahrzeuge installiert werden, sofern der Fahrzeughersteller den Einbau, z.B. eines Funkgerätes oder Mobiltelefones zugelassen hat.
- bereits installierte Geräte dürfen in andere Fahrzeuge umgesetzt und installiert werden, sofern der Fahrzeughersteller den Einbau zugelassen hat.

Geräte ohne „e“ Kennzeichen
- Vor dem 01.10.2002 installierte Geräte dürfen in diesem Fahrzeug weiterbetrieben werden, sofern der Fahrzeughersteller den Einbau zugelassen hat.
- Zu Service oder Reparaturzwecken dürfen diese Geräte ausgebaut und nur in das gleiche Fahrzeug wieder eingebaut werden.
- Ein bereits eingebautes Funkgerät darf ausgebaut und in ein anderes Fahrzeug versetzt werden, sofern die Funkgerätevorrüstung (Antenne, Lautsprecher, Anschlussleitungen, etc.) vor dem 01.10.2002 erfolgte.
- Ein bereits eingebautes Funkgerät darf nicht ausgebaut und in ein anderes Fahrzeug versetzt werden, wenn keine Funkgerätevorrüstung (Antenne, Lautsprecher, Anschlussleitungen, etc.) vor dem 01.10.2002 erfolgte.


4.8.3.3.2Benutzereinschränkung (Betrieb über Außenantenne)

Alle Hersteller von modernen Fahrzeugen schreiben mittlerweile in ihren Richtlinien aufgrund der beschriebenen EMV Problematik für den Betrieb von Geräten, die elektromagnetische Wellenstrahlung empfangen oder aussenden, bspw. Mobiltelefone, die Verwendung von geeigneten Außen- oder Scheibenantennen vor. Für die schwerpunktmäßig bei den BOS eingesetzten Kommunikationsmittel Mobiltelefon oder Handfunkgerät bedeutet dies, dass ein Betrieb ohne Außenantenne nicht zulässig ist!

Bei der Benutzung eines Mobiltelefones ist zwingend der Einbau einer (zugelassenen) Freisprecheinrichtung ebenso wie das Abschalten aller im Fahrzeug durch das Einsatzpersonal mitgeführten Mobiltelefone ohne Außenantennenanschluß erforderlich! Gleiches gilt sinngemäß für die Verwendung von Handfunkgeräten mit der häufig während der Einsatzfahrt untereinander gesprochen wird.
Mit dem Einbau einer „aktiven“ Handfunkgeräte-Ladehalterung, die die Sendeleistung über eine Aussenantenne abführt und das „Besprechen“ mittels Handmonophon ermöglicht (vgl. Abb. 4.5.1/2), kann dieser Richtlinie entsprochen werden. Allerdings sind dann alle anderen Handfunkgeräte erst außerhalb des Fahrzeugs oder ausgeschalteter Zündung einzuschalten!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 10.04.2008 12:13 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 10.04.2008 12:23 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 10.04.2008 12:24 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
 10.04.2008 12:31 Oliv7er 7S., Lilienthal
 10.04.2008 13:19 Klau7s B7., Isernhagen
 10.04.2008 17:59 ., Schönewalde
 10.04.2008 21:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.04.2008 08:54 Klau7s B7., Isernhagen
 11.04.2008 09:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.04.2008 09:18 Oliv7er 7S., Lilienthal
 15.04.2008 21:39 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 15.04.2008 21:23 Andr7eas7 S.7, Düsseldorf
 16.04.2008 08:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.04.2008 20:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.04.2008 22:20 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 10.04.2008 22:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.04.2008 22:51 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 11.04.2008 08:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.04.2008 09:19 Cars7ten7 M.7, Moritzburg
 11.04.2008 09:04 Thom7as 7H., Blaustein
 15.04.2008 21:27 Andr7eas7 S.7, Düsseldorf
 16.04.2008 08:55 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.04.2008 10:57 Nico7 M.7, Langhagen
 16.04.2008 11:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.04.2008 16:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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