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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Getränke an der Est. | 9 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 477281 | ||
Datum | 14.04.2008 09:29 MSG-Nr: [ 477281 ] | 6007 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Trachternach - Wer bezahlt die Getränke? Kommune oder "Kameradschaftskasse" Da in drei Wehren der Service in der Praxis immer funktioniert hat habe ich mir ehrlich gesagt noch nie detailliert Gedanken gemacht wo das Geld herkommt. Standardregelung war aber überwiegend, wenn ich mich recht entsinne: Kostenpflichtiger Einsatz: Über die Rechnung Serviceeinsatz: Kameradschaftskasse Geschrieben von Christian Trachternach - Gibt es Empfehlungs/Rundschreiben von AGBF, DFV, BGUV...... dazu, wie mit den Getränken zu verfahren ist (Gestellung der Getränke) FwdV 7: Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen Ansonsten bringt Atemschutzunfaelle.de die wesentlichen Empfehlungen auf den Punkt. Geschrieben von Christian Trachternach oder ergeben sich aus Arbeitsschutzrichtlinien Verpflichtungen denen der Arbeitgeber nachkommen muss? JA, aber recht allgemein und weit gefasst. In der Praxis ist es nach meinen Erfahrungen in zivilen Arbeitsschutz sehr selten erforderlich, daß Getränke dringend gestellt werden müssen. Neben Feuerwehr und Bundeswehr ist mir derzeitig nur die Arbeit im Salzbergwerk bekannt, da dort die Luft zwangsläufig sehr trocken ist. Ansonsten könnten man auch so argumentieren, daß der Arbeitnehmer ja auch unter anderem sein Geld bekommt, um sich Essen und Getränke zu kaufen und es dem gesunden Menschenverstand entspricht, sich dann soviel mitzubringen wie man braucht. Da die Einsätze der Feuerwehr aber nun einmal nicht planbar sind und ohne Getränke zumindest für den Bereich Atemschutz mit gewissen Ausfallerscheinungen ohne zu rechnen ist, ist eine Bevorratung erforderlich. Wenn es ein Problem mit der Kostenübernahme gibt, dann empfehle ich einfach das Gespräch mit den zuständigen Stadtbeauftragten zu suchen. Aber: Die AGT stellen eigentlich eine Ausnahmesituation dar. Für andere Tätigkeiten empfiehlt es sich dringend, die Schutzkleidungsstufe an die realen Erfordernisse anzupassen. Wer im Hochsommer mit Brandbekämpfungsüberhose und Jacke und Helm die Ölspur fegt ist selbst schuld... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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