Rubrik | Taktik |
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Thema | Fw-Bereitschaft: Niedersachsen | 31 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 477412 |
Datum | 14.04.2008 19:11 MSG-Nr: [ 477412 ] | 12531 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Landkreis
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Tragkraftspritzenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Landkreis
Hallo,
geschrieben von U.C.:
Im überörtlichen Einsatz muss eine Kreisfeuerwehrbereitschaft über eine Versorgungs- und Verpflegungskomponente verfügen.
Steht das tatsächlich so im Erlaß? IMHO nicht (resp. / unabhängig davon faktisch: Gibt es z.B. im LK Peine nicht), habe aber grade keine Zeit und Muße den Erlaß herauszukramen oder online zu lesen. Streiche also evtl. "muss" und setze "soll(te)".
Problematisch erscheint allenfalls die teilweise recht große Varianz der Ausstattung (vgl. FZ WF bzw. WT), die die tatsächliche taktische Einsetzbarkeit dann schwerer planbar macht sowie das Fehlen eines FZ Waldbrand, weil auch hier besondere Erfahrungen bzw. Ausbildung und eben auch ergänzende Ausstattung wichtig ist.
1. Varianz der Ausstattung: Ist halt auch (zwangsläufig) irgendwo der recht unterschiedlichen Struktur der Wehren im Land geschuldet. Die Region Hannover-Braunschweig-WOB-SZ usw. ist z.B. vergleichsweise dicht besiedelt -> z.T. viele relativ kleine Dörfer -> Grundausstattung -> TSF (-W) (z.B. Landkreise GF, HE, WF, PE), irgendwo in der Nord-West-Ecke hingegen gibt es einen Kreis (glaube Emsland), in dem es ausschließlich Stützpunktfeuerwehren -> mind. LF 8 / TLF 8 gibt.
2. Zumindest hier, LK Peine, ist m.W. (war?) neben den Kreisfeuerwehrbereitschaften ein besonderer "Waldbrandzug" aufgestellt, werde mich morgen mal über die Hintergründe kundig machen.
Gruß
Daniel
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