Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Engen / BW | 477926 |
Datum | 16.04.2008 20:07 MSG-Nr: [ 477926 ] | 26547 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Albrecht KaiserGeschrieben von ---Michael Wehrle--- von Leuten die den 2er bei uns machen sollen wird auch über den FS viel erwartet. Weitere Lehrgänge Maschinist, DLM..........
Nein, ich bezahle natürlich keinen Anteil an den Lehrgängen!
Was ich damit sagen wollte ist nur das danach auch noch viel Zeit für Lehrgänge draufgeht, die ich eigentlich auch mit einem Faktor bewerten sollte.
Ich merke jetzt aber selber, beim Schreiben dieser Zeilen, das dieser Vergleich hinkt, den dieser Wert ist der eigentliche Wert den jeder FWA den ein Lehrgang absolviert einbringt. Klar könnte jeder von uns mit seiner Zeit auch was anderes machen, aber wie ich schon geschrieben habe für manche ist das halt auch ein klein wenig Hobby. Und ich rechne auch nicht aus wieviel Geld ich beim Fussball spielen "kaputt" mache.
Daher sind wir wohl wirklich einer Meinung, denn dieser Betrag ist bei einem Aktiven FA schon sehr hoch ! (manchmal vielleicht schon zu hoch) !!
Ich denke wir verstehen uns und sind ja auch einig in der Tatsache das der FWA nicht die Melkkuh der Stadt und das Ehrenamt vielleicht manchmal etwas überstrapaziert wird!
Mfg.
Michael
-Ganz private Meinung-
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