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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zugeparkte Hydranten | 26 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 478528 | ||
Datum | 20.04.2008 19:46 MSG-Nr: [ 478528 ] | 20287 x gelesen | ||
Also ich würd das Auto entfernen, wenn kein anderer Hydrant in der Nähe ist und es dringend ist. dazu ein auszug aus dem(BayFwG) Art. 24: Heranziehung von Personen und Sachen (2) Feuerwehrleute und andere Hilfskräfte dürfen Sachen entfernen, die den Einsatz behindern; sie dürfen fremde Gebäude, Grundstücke und Schiffe zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung betreten und benutzen. Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte haben die vom Einsatzleiter hierzu getroffenen Anordnungen zu befolgen und entsprechende sonstige Maßnahmen zu dulden. Art. 27: Entschädigungsanspruch (1) Erleidet jemand aufgrund von Maßnahmen einer gemeindlichen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr, die gemäß Art. 15 Abs. 6 Hilfe leistet, einen nicht zumutbaren Schaden, so ist dem Geschädigten dafür Entschädigung in Geld zu gewähren, soweit der Schaden durch die Maßnahmen der Feuerwehr entstanden ist und der Geschädigte nicht von einem anderen Ersatz zu erlangen vermag. | ||||
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