Stoffbeaufschlagung ist ein heikles Thema. Schließlich könnte durch die Exposition die Schutzwirkung des CSA beeinträchtigt worden sein. Der Hersteller wird sein OK zu einer erneuten Verwendung des CSA nur nach Überprüfung der Funtion geben und dafür muss ein Probestück aus dem CSA herausgeschnitten werden.
Heißeinsatz!? Was meinst du da jetzt genau mit? Falls Expositon siehe oben, falls Flammbeaufschlagung: Öhm, was machst Du mit nem CSA (wenns nicht gerade n kombinierter CSA/HSA ist, was es ja inzwischen auch gibt) im/am Feuer? Da würde ich mich in der Gummihülle nicht unbedingt hinstellen wollen...
In jedem der genannten Fälle dürfte also eher die Sondermüllverbrennungsanlage als der Gerätewart das gute Stück auf seinem Tisch haben.
Ein Kennzeichnungszettel ist aber sicherlich dennoch sinnvoll und meines Wissens auch gefordert.
Ob wir ein festes Formular haben ist mir gar nicht genau bekannt, werde das aber in Erfahrung bringen und ggf. die Erstellung eines solchen anregen.
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