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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusscheiden wg. fehlender Zulassung zur TrM210 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz478997
Datum22.04.2008 13:44      MSG-Nr: [ 478997 ]4916 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Jürgen M@yerwürde da die Argumentation das der Fw-Angehörige seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen ist als Ausschlussgrund reichen?

Aus meiner Sicht ja.

Da der FA (SB) seiner Dienstpflicht nicht nachkommt ist eine erhebliche Störung des Dienstbetriebes bzw. im Einsatz sogar eine erhebliche Eigengefährdung bzw. Gefährdung dritter durchaus möglich. Um eine solche Störung oder Gefährdung zu vermeiden bzw. Auszuschließen kann ein FA (SB) dauerhaft aus dem aktiven Dienst entfernt werden.

Ich denke das auch ein Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgen wird, wenn im Vorfeld dem Betroffenen FA (SB) ausreichend Gelegenheit gegeben wurde sein "Verhalten" zu ändern. Einfach rauswerfen ist nicht.

Hier muss die gesamte Kette eingehalten werden. Mündliche Verwarnung durch den Einheitsführer, schriftliche Verwarnung durch die Verwaltung, "klärendes" Gespräch mit dem betroffenen = letzte Chance (in Beisein des Einheitsführers, der Verwaltung sowie einer Vertrauensperson).

Erst dann könnte der FA (SB) relativ Gerichtsfest aus dem Dienst entlassen werden. Auf jedem Fall sollte man ihm auch die Chance geben seinen Dienst freiwillig zu beenden.

Gruß vom Berg

Jakob


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 22.04.2008 11:02 Meik7 Z.7, Lehrte
 22.04.2008 11:13 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 22.04.2008 11:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
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