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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Beamte - Personalsteuerungsmaßnahmen - Beispiele | 10 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 479003 | ||
Datum | 22.04.2008 13:58 MSG-Nr: [ 479003 ] | 6878 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Hermann Hubert, was willst Du denn genau wissen? Der Ablauf? Die Bezeichnung? Die Möglichkeiten die dem Beamten offen stehen um sich dagegen zu wehren? Hallo Daniel. Okay, waren meine Gedanken anders als das was ich geschrieben habe. Möchte nur den Unterschied wissen. bzw. die vier Personsteuerungsmaßnahme anhand von Beispielen erklärt bekommen und verstehen. Kein Grund zur Beschwerde. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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