Rubrik | Atemschutz |
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Thema | G 26.3 UNTERSUCHUNG | 31 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Nds. | 479075 |
Datum | 22.04.2008 18:35 MSG-Nr: [ 479075 ] | 13177 x gelesen |
Infos: | 23.04.08 Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst 23.04.08 GOÄ BG-Grundsätze (Ziffer 29)
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Hallo,
Geschrieben von Alexander Horcher:
Das dürfte eigentlich nicht der Fall sein.
Denn bei den Grundsätzen muß sich der Arzt an einen Kostenschlüssel halten.
Falsch, mit einführung des Euro sind die Kommunen verpflichtet, die Kosten für derartige Untersuchungen mit dem/den jeweiligen Arzt/Ärzten selbst zu verhandeln.
Ich gebe dir recht, der Kostenschlüssel kann dafür herangezogen werden, stellt aber nur eine Empfehlung dar.
Es kann also schon sein, das ein anderer Arzt welcher die Untersuchung macht locker mal 50,- € teurer ist, da er keine kostenbindung mit der Kommune hat.
Und wenn wie im vorliegenden Fall die Kommune sagt nur bei diesem Arzt, dann geht das auch nur dort.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das in Bottrop nur ein Arzt im Gesundheitsamt arbeitet oder ?
Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr.
MKG
Jürgen Linne
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