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Thema | Unfallforscher verunglücken auf Alarmfahrt | 22 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 481735 | ||
Datum | 07.05.2008 11:49 MSG-Nr: [ 481735 ] | 10094 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jan Südmersen 3. Ichbin der Meinung, dass in dem Verfahren die Begründung für Sonder-/Wegerechte jetzt sehr genau untersucht werden wird. Ich vermute eher nicht. Denn für den Richter kommt es ja nicht mehr darauf an. Selbst wenn Blaulicht und Einsatzhorn zulässig gewesen wären, würde er bei der Fahrweise 100 % bekommen. Mit dem Problem müsste man sich eigentlich nur dann auseinandersetzen, wenn er angemessen gefahren wäre oder es zum Beispiel nicht um einen Unfall sondern eine Verkehrsordnungswidrigkeit geht. Na ja, vielleicht wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung draus, dann könnte es evtl. noch eine Rolle spielen. Gruß Sven | ||||
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