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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Warnblinkanlage bei Einsatzfahrt? | 16 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 S.8, Gründau / Hessen | 482262 | ||
| Datum | 10.05.2008 10:00 MSG-Nr: [ 482262 ] | 6477 x gelesen | ||
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Hallo, ich schließe mich ebenfalls den Beiträgen meiner Vorschreiber an. Vor allem sollte man auch immer die Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme der Sonderrechte nach §35 StVO abwägen. Wenn mit Stichwort "Tierrettung" alarmiert wird (Katze auf Baum) nehme ich persönlich keine Sonderrechte in Anspruch. Die Katze wird bestimmt auch noch da sitzen, wenn ich 5 Minuten später komme. ;-) Gruß Michael Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr! | ||||
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