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Persönliche Schutzausrüstung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaZertifizierungszeitraum war: Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel2 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg482358
Datum11.05.2008 10:13      MSG-Nr: [ 482358 ]3549 x gelesen

Einen Einblick in das Thema Zertifizierung erhälst du auf der Homepage des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (BGIA) (Link)

Interessant in dem Zusammenhang sind auch die Prüfgründsätze: (Link)

Bei PSA der Kategorie III (Schutz vor hohen Risiken bzw. tödlichen Gefahren - dazu gehören auch z. B. Feuerwehrstiefel) hat der Hersteller zwei Möglichkeiten:
1. Er führt Qualitätssicherungsmaßnahmen für das Endprodukt durch und eine benannte Stelle führt Stichproben am fertigen Produkt durch,
2. Der Hersteller unterhält ein zugelassenes QS-System, das von einer benannten Stelle überwacht wird.

Grundsätzlich gilt:
Ein Zertifikat behält die Gültigkeit, solange die Voraussetzungen für die Erteilung gelten.
Sprich: Bei einer Produktänderung, egal was für eine, verliert das Zertifikat die Gültigkeit.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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 06.05.2008 10:02 Jürg7en 7M., Weinstadt Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel
 10.05.2008 22:10 Juli7an 7H., Stemwede
 11.05.2008 10:13 Udo 7B., Aichhalden

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