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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Zertifizierungszeitraum war: Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 2 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 482358 | ||
Datum | 11.05.2008 10:13 MSG-Nr: [ 482358 ] | 3549 x gelesen | ||
Einen Einblick in das Thema Zertifizierung erhälst du auf der Homepage des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (BGIA) (Link) Interessant in dem Zusammenhang sind auch die Prüfgründsätze: (Link) Bei PSA der Kategorie III (Schutz vor hohen Risiken bzw. tödlichen Gefahren - dazu gehören auch z. B. Feuerwehrstiefel) hat der Hersteller zwei Möglichkeiten: 1. Er führt Qualitätssicherungsmaßnahmen für das Endprodukt durch und eine benannte Stelle führt Stichproben am fertigen Produkt durch, 2. Der Hersteller unterhält ein zugelassenes QS-System, das von einer benannten Stelle überwacht wird. Grundsätzlich gilt: Ein Zertifikat behält die Gültigkeit, solange die Voraussetzungen für die Erteilung gelten. Sprich: Bei einer Produktänderung, egal was für eine, verliert das Zertifikat die Gültigkeit. Beste Grüße Udo Burkhard | ||||
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