News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Vorschrift für Ersatzflaschen | 26 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484250 | ||
Datum | 22.05.2008 11:33 MSG-Nr: [ 484250 ] | 8570 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Kunz ich würde an eurer Stelle einen Pool von ca. 1/3 der Falschenmenge an Reserve vorhalten. Es kann vor kommen das ein AGT zwei mal zum Einsatz kommt und damit eine neue Flasche aufs Gerät gesetzt wird. Mir is das schon klar - nur auf meine Meinung und Erfahrung schei.. die Einkaufsabteilung. Die wollen eine rechtliche Verpflichtung sehen, dann wird bechafft. Geschrieben von Sebastian Kunz Alternativ muss man daran denken was passiert wenn die Flaschen zum Tüv müssen. Auch klar - Gegenargument - dann kann man ja Flaschen nehmen von den Geräten, die gerade zur Überprüfung sind. Um es klar auszudrücken - ich befürworte die Vorhaltung von ausreichend Ersatzflaschen - möchte es nur irgendwie offiziell begründen damit bestellt werden kann Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|