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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Gefährdungsanalyse, war: sind wir in 2008 | 41 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 484725 | ||
Datum | 23.05.2008 14:06 MSG-Nr: [ 484725 ] | 17373 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Thomas Edelmann Und wo steht das? Wurde das nicht explizit verneint in der Diskússion mit den Finanzbehörden, ob die Aufwandsentschädigung als Gehalt versteuert und versicherungsplichtig ist? Als Kreisbrandrat untersteht man dem Landkreis. Dieser finanziert Aufwandsentschädigungen, Beschaffungen (die der Lkr. tätigt) usw. Der Landrat bestellt KBR, KBI, KBM (auch wenn der KBR gewählt wird muss ihn nach der Wahl der Landrat zum KBR bestellen. Die Frage war, wer der Vorgesetzte des "Verfassers" ist. Da ich mir sicher bin, dass diese "Analyse" von einem KBR stammt, fällt mir als Vorgesetzter nur der Landrat ein. Wen, außer dem weiß blauen Himmel hat denn ein KBR sonst noch über sich? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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