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Thema | Gefährdungsanalyse, war: sind wir in 2008 | 41 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 484734 |
Datum | 23.05.2008 14:33 MSG-Nr: [ 484734 ] | 17106 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Hi,
noch ein kleiner Nachtrag:
Geschrieben von Thomas EdelmannEr wird auch nicht durch den Landrat bestellt, sondern die Wahl wird analog zum Kommandant von Kreistag bestätigt.
Nicht der Kreistag, sondern die Regierung muss bestätigen:
Geschrieben von ---Art. 19 BayFwG --- (6) Der Kreisbrandrat bedarf der Bestätigung durch die Regierung, die Kreisbrandinspektoren und
Kreisbrandmeister bedürfen der Bestätigung durch das Landratsamt.
mkG
Adrian Ridder
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"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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| 10.04.2008 22:04 |
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Hans7i S7., Korntal sind wir in 2008? | |