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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Nach dem Motto 'Das ist mein Feuer' | 75 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 487915 | ||
Datum | 06.06.2008 22:53 MSG-Nr: [ 487915 ] | 18368 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Bei uns im RD ist die RLST weisungsbefugt, wenn der Disponent sagt abdrehen, drehe ich ab, fertig. Hallo, ich kenne beide Systeme und für mich gibt es nur eine zweifelsfreie Forderung. In der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr muss die Leitstelle bei allen Organisationen bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle weisungsbefugt sein und deren Anweisungen sind zu befolgen. Diese Auffassung ist nicht konform mit der Auffassung vieler Feuerwehrfürsten und natürlich auch einzelner Gaffer in Uniform, die trotz anderweitiger Anordnung die Einsatzstelle weiter anfahren. Seltsamerweise gibt es diese Probleme bei der Polizei nicht. Ist uns diese bezüglich professionellem GMV zur Zukunftssicherung so weit voraus? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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