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Rubrik | Taktik | zurück | |||
Thema | Nach dem Motto 'Das ist mein Feuer' | 75 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 487920 | |||
Datum | 06.06.2008 23:06 MSG-Nr: [ 487920 ] | 18309 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Seltsamerweise gibt es diese Probleme bei der Polizei nicht. Ist uns diese bezüglich professionellem GMV zur Zukunftssicherung so weit voraus? Bei der Polizei ist es ein und dieselbe Behörde. Bei den Feuerwehren nicht selten eine Kreisleitstelle und eine kommunale Feuerwehr. Und die Zuständigkeit liegt zumeist bei der besagten Kommune die die Feuerwehr betreibt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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