Rubrik | Einsatz |
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Thema | Hundertschaft gegen Gaffer bei TH benötigt | 42 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 488541 |
Datum | 09.06.2008 16:21 MSG-Nr: [ 488541 ] | 9936 x gelesen |
Infos: | 09.06.08 Einsatz vonDecken
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Einsatzleiter
Geschrieben von Adolf Huber Einzelne Gaffer, die nach einem Platzverweis des Einsatzleiters nicht das Feld räumen, kann die Feuerwehr ja sogar unter leichter Gewaltanwendung ausüben, sei es nur mit Hilfe von Leinen.
Bei Gruppen wird das aber schwierig. Auch weiß ich nicht, ob das nur in Bayern gilt, wo die Feuerwehr ja teilweise doch mehr Rechte hat als in den anderen Bundesländern.
Anscheinend auch die Personen oder deren Verhalten. Denn habe ich einen Gaffer der auf ein freundliches "Bitte gehen Sie aus dem Weg" oder bei Nichtbeachtung auch eines Platzverweises seitens des EL nicht Folge leistet, wird es bei Zwangsmaßnahmen erst recht lustig.
Da wird er ja nicht auf einmal zum reuigen Sünder. Solange er den Einsatzerfolg nicht massiv gefährdet und/oder keine Polizei vor Ort ist würde ich mich mit Zwangsmaßnahmen zurückhalten.
Die Frage ist dann auch, wer soll diese "leichte Gewaltanwendung" durchführen? Das müssen ja handverlesene Personen sein. Es gibt ja auch bei Feuerwehrs durchaus etwas impulsivere Kameraden. Oder jüngere die vielleicht mit einer persönlichen Beleidigung seitens des Gaffers nicht so klar kommen.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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