Rubrik | Einsatz |
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Thema | Hundertschaft gegen Gaffer bei TH benötigt | 42 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 488545 |
Datum | 09.06.2008 16:37 MSG-Nr: [ 488545 ] | 9826 x gelesen |
Infos: | 09.06.08 Einsatz vonDecken
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Adolf!
Was wäre denn "leichte Gewaltanwendung" in Bayern? Abdrängen - also einfache körperliche Gewalt? Und was, wenn die Situation eskaliert? Was nutzt dann das Recht, "leichte Gewalt" anwenden zu dürfen - immerhin sind auch in Bayern die FA (SB) in erster Linie Fachleute für Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung und nicht für den Einsatz von unmittelbarem Zwang, wie es Polizeibeamte sind.
Ich frage deshalb ein wenig provozierend, weil ich als Justizvollzugsbeamter Erfahrung auf dem Gebiet des Unmittelbaren Zwangs habe. Man sollte sich die Sache nicht immer so einfach vorstellen; auch wenn es vielleicht "gut" klingt, dass man in BY diese Möglichkeit seitens des Gesetzgebers eingeräumt bekommen hat, sollte man sich nicht leichtfertig in die Situation begeben, diese Möglichkeit auszunutzen. Handgreiflichkeiten bergen (so ist meine Erfahrung) eher die Gefahr einer Eskalation als dass sie Nutzen bringen; aus diesem Grund würde ich (als Laie) solche Sachen (die ja darüber hinaus auch bei der Polizei regelmäßig für Ärger in Form von Untersuchungen bis hin zu Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte sorgen) den Profis (Polizei) überlassen. Ausserdem haben die das entsprechende Equipment und die entsprechende Ausbildung.
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