| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Hundertschaft gegen Gaffer bei TH benötigt | 42 Beiträge |
| Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 488612 |
| Datum | 10.06.2008 01:24 MSG-Nr: [ 488612 ] | 9761 x gelesen |
| Infos: | 09.06.08 Einsatz vonDecken
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Meines Erachtens
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Matthias Ottbeim betrachten der Bilder stellt sich mir die Frage ob man seitens der Polizei von den Zuschauern dort nicht ggf. noch andere Aktionen als bloßes Gaffen erwartet hat.
M.E. reicht die bloße Anzahl dieser Art von Zuschauern(Anghörigen?), um auf Seiten der Feuerwehr die Vermutung einer Bedrohung bzw. Einsatzbehinderung aufkommen zu lassen, mit daraus folgender Anforderung der Polizei mit entsprechender Dringlichkeit.
Aus eigener Erfahrung im RD kann ich das nur bestätigen. Mir ist es lieber, mich im RTW mit dem Patienten einzuschließen, bis die Polizei vor Ort ist, als im Krankenhaus aufzuwachen...
Der durchschnittliche FA, zumindest in Essen, verdient einfach nicht genug Geld, um sich auch noch zur Sicherstellung des Einsatzerfolges herumzuprügeln.
Die Polizei tat sicher gut daran, erst auf die Menge einzuwirken, als zumindest annähernd die Chance bestand, eine Anordnung auch durchsetzen zu können...
Die Diskussion juristischer Feinheiten erscheint einem doch recht sinnbefreit, wenn man so eine Situation schon mal vor Ort erlebt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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