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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Freistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung | 11 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 488670 | ||
Datum | 10.06.2008 13:40 MSG-Nr: [ 488670 ] | 5891 x gelesen | ||
Hallo Paul, Geschrieben von Paul Peters Wie meinst du, dass diese Varianten Einfluss auf das Einkommen haben? Das bezog sich auf Unterhaltssicherungsleistungen die einem Wehr- oder Zivildienstleistenden zustehen. Die Regelung für Väter ist deshalb u.a. aufgenommen worden, weil sie im Vergleich zu einem Wehr- oder Zivildienstleistenden mehr kosten. Das "Rosinenpicken" aus dem besten der beiden Varianten wird nicht möglich sein. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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