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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Freistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung | 11 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 488671 | ||
Datum | 10.06.2008 13:42 MSG-Nr: [ 488671 ] | 5865 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Peters Wie meinst du, dass diese Varianten Einfluss auf das Einkommen haben? Ist doch logisch. Derjenige der bei der Bundeswehr ist bzw. Zivildienst leistet, bekommt ein paar hundert Kröten im Monat. Der der sich freistellen läßt und xJahre Feuerwehr macht, kann ganz normal arbeiten gehen und ein paar tausend Kröten abgreifen. Wenn Du Rechtssicherheitz haben möchtest, dann frag doch dein Wehrersatzamt o.ä. Gruß Michael | ||||
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