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Technisches Hilfswerk
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaFreistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung11 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen488676
Datum10.06.2008 14:45      MSG-Nr: [ 488676 ]5888 x gelesen

Moin,

nun ist ja die Zeit während der Freistellung, also so zwischen 18 und 26 Jahren, nicht unbedingt die unüblichste um Kinder zu bekommen. Solltest du jetzt nicht unbedingt alleinerziehend sein, eines deiner Kinder einen speziellen Betreuungsbedarf haben (Behinderung o.ä.) gibt es aus meiner Sicht keinen sachlichen Grund warum ich als Einheitsführer einen solchen Antrag befürworten würde - zahlreiche Väter und Mütter tun ja auch Dienst in Feuerwehren, im THW oder sonstwo.

Solltest du deinem Dienst aus welchen Gründen auch immer in der Folge nicht nachkommen können so wird zwangsläufig irgendwann die Aufhebung der Freistellung die Folge sein. Bei uns ist es zudem üblich, dass ab der zweiten Ermahnung empfindlich hohe dreistellige Busgelder zu entrichten sind.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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