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RubrikSonstiges zurück
ThemaStellung Sanitätpersonal nach Genfer Konvention5 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen489598
Datum16.06.2008 09:28      MSG-Nr: [ 489598 ]2263 x gelesen

Moin,

vielleicht solltest du noch dazu sagen aus welchem der vier genfer Abkommen du da zitierts. Aus dem Genfer Abkommen IV, das dem Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten dient und hier den meisten Organisationen, die nicht mit der Versorgung von Verwundeten im Feld betraut sind (in .de meines Wissens nur DRK, MHD und JUH), ein begriff ist, stammt dieser nämlich nicht.

Vielmehr geht es im das Abkommen I, bei dem es um das Los der Verwundeten im Feld geht. Das ist letzlich die Erklärung dafür, dass es insbesondere bei den o.g. Organisationen Dienstgradabzeichen gibt, beim ASB beispielsweise aber nicht.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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 15.06.2008 21:49 Jose7f M7., Bad Urach
 15.06.2008 23:57 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 16.06.2008 09:28 Matt7hia7s O7., Waldems
 16.06.2008 13:24 ., Bad Hersfeld
 16.06.2008 14:36 Matt7hia7s O7., Waldems

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