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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ab welcher Fw-Größe ZF-Qualifikation | 65 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 491182 | ||
Datum | 24.06.2008 16:56 MSG-Nr: [ 491182 ] | 11131 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Mehrl Denen kann ja dann der örtlich zuständige Kdt. die EL aufdrücken... Kann er das? Ein (örtlich zuständiges) Mitglied der Kreisbrandinspektion KANN die Einsatzleitung übernehmen, muß allerdings nicht! (Sonderform der Rechtsaufsicht) Dass ein örtlich zuständiger Kommandant/Gruppenführer jemandem der Inspektion die EL aufs Aug drücken kann und er dann übernehmen muss, wär mir neu (und würde mein rechtsverständnis auch ganz schön über den Haufen schmeißen). | ||||
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