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Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen?3 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen492977
Datum05.07.2008 01:36      MSG-Nr: [ 492977 ]2012 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Thorben GruhlIst hier die örtliche Fw zuständig und ggf. verpflichtet entsprechende Gefährungspotentiale in ihren Planungen/Ausrüstungen zu berücksichtigen

Steht doch so im Brandschutzgesetz drin, da die einzigen Ausnahmen Wasserstrassen und KatS betreffen.

Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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 05.07.2008 00:29 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 05.07.2008 01:36 Dirk7 W.7, Algermissen
 05.07.2008 07:44 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg

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Zuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt