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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen?3 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen492982
Datum05.07.2008 07:44      MSG-Nr: [ 492982 ]1823 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Thorben GruhlTrifft das so für Niedersachsen zu? Gibt's hier ähnliche Vereinbarungen (Link?)?

Ja, die örtlichen Kommunen sind zuständig, weil das Brandschutzgesetz die Bahnanlagen zwar nicht explizit erwähnt aber andererseits auch nicht ausdrücklich ausschließt.

Auf der anderen Seite ist auch die Bahn in der Pflicht, die Feuerwehren zu unterstützen. Grundlage hierfür ist das allg. Eisenbahngesetz.

In den mir bekannten Fällen existieren zwischen Bahn und Kommune/Feuerwehr entsprechende Vereinbarungen - speziell zum Thema Bahnerden.

Beispiel dazu: Feuerwehr Lindhorst

Grüße

Micha



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 05.07.2008 00:29 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 05.07.2008 01:36 Dirk7 W.7, Algermissen
 05.07.2008 07:44 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg

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