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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen? | 3 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 492982 | ||
Datum | 05.07.2008 07:44 MSG-Nr: [ 492982 ] | 1823 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Thorben Gruhl Trifft das so für Niedersachsen zu? Gibt's hier ähnliche Vereinbarungen (Link?)? Ja, die örtlichen Kommunen sind zuständig, weil das Brandschutzgesetz die Bahnanlagen zwar nicht explizit erwähnt aber andererseits auch nicht ausdrücklich ausschließt. Auf der anderen Seite ist auch die Bahn in der Pflicht, die Feuerwehren zu unterstützen. Grundlage hierfür ist das allg. Eisenbahngesetz. In den mir bekannten Fällen existieren zwischen Bahn und Kommune/Feuerwehr entsprechende Vereinbarungen - speziell zum Thema Bahnerden. Beispiel dazu: Feuerwehr Lindhorst Grüße Micha | ||||
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