Geschrieben von Ingo Kaliesso was ist mir in 26 Jahren Zugehörigkeit in der Feuerwehr auch noch nicht untergekommen
Mir bzw unserem Zug leider schon.
ich glaube mich zu erinnern, dass ich den Fall schon einmal geschildert habe, aber..
Wir haben in Hannover (Ihme-Zentrum) einen riesigen Betonkomplex, eine der Bausünden aus den 60ern, so ein richtiger sozialer Brennpunkt, wo die Stadt auf den Einfall verfiel, neben drei unauffälligen Familien auch zwei problematische anzusiedeln, in der Hoffnung (und diese stirb bekanntlich immer zuletzt), diese würden durch die "Vernünftigen" resozialisiert..
War natürlich der berühmte Satz mit dem "X" ("war wohl nix")
Auf jedem dritten Flur befanden sich Gitterverschläge als eine Art von Abstellräumen.
Eine Brandstiftung jagte die nächste, das war so schlimm, dass eine Weile die Feuerwehr dort Patroille ging, bis ein eigener Wachdienst mit Hunden für einigermaßen Frieden sorgte.
Die meisten Wohnungen hatten kleine Balkone zur Straße raus.
Da passierte folgendes: Missbräuchlicher Melder, die Täter liefen eine oder zwei Etagen tiefer, versteckten sich in einer der Wohnungen und warfen eben von diesem Balkon einen P12 auf einen unten stehenden ELW
(Ein MZW, der dem Einsatzleiter als Fahrzeug diente)
Der Löscher durchschlug die Windschutzscheibe und brach den Oberschenkel des Fahrers, der am Funk saß.
Eine so geringe Strafe, wie Ingo meint wird da mit Sicherheit nicht bei rum kommen.
Nun ist Jugendstrafrecht schon vom Ansatz her etwas ganz anderes, als das Strafrecht für Erwachsene
(Hier geht es nicht um Strafe, sondern um "erzieherische Maßnahmen", aber gerade hier findet zur Zeit ein Paradigmenwechsel statt (siehe Diskussion "Sicherheitsverwahrung für Jugendliche", früher undenkbar gewesen)
Viele Richter vertreten inzwischen die Ansicht, dass der drohende Zeigefinger absolut nicht der Wirklichkeit entspricht.
Auch ich bin gespannt, was dabei heraus kommt, aber eine Bewährungsstrafe mit Sicherheit nicht.
Gruß
Klaus
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