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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz zahlen? | 35 Beiträge | ||
Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 496335 | ||
Datum | 18.07.2008 09:15 MSG-Nr: [ 496335 ] | 10119 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Die Kfz-Haftpflicht kann nichts bei grober Fahrlässigkeit (z.B: Üebrfahren roter Ampeln etc.) zurückfordern. Etwas anderes gilt bei Obliegenheitsverletzungen, d.h. Drogen, Alkohol, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. Ach, wenn ich also über eine rote Ampel fahre, die schon seit 1 Minute rot zeigt, dann war das nicht Vorsatz und die Versicherung kann sich bei mir nicht das Geld wiederholen? Das wäre mir neu... Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | ||||
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