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Thema | Ausbildung BF/FF, war: Abu Dhabi | 219 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 496409 | ||
Datum | 18.07.2008 14:34 MSG-Nr: [ 496409 ] | 224762 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Das ist wohl, wie in so vielen Gesetzestexten, Auslegungssache. :-) ... nein: für Hessen: es gibt die Gemeindefeuerwehr nach §7 (1) HBKG. Diese heist (i.d.R. in der gemeindlichen Satzung näher geregelt) wie die Gemeinde, also - "Feuerwehr Darmstadt" oder auch: - "Freiwillige Feuerwehr Stadt Pfungstadt" (das Stadt steht so in der Satzung, und das "Freiwillige" müßte hier nicht sein) Und darunter gibt es nun Einheiten bzw. Ortteilwehren (§7 (1) Satz 1 HBKG bzw. § 7 (2)), die da heißen: - Berufsfeuerwehr Darmstadt - Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt - Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Arheiligen - usw. bzw. - Freiwillige Feuerwehr Pfungstadt (deshalb bei uns die "Stadt" in der Gemeindefeuerwehr) - Freiwillige Feuerwehr Pfungstadt-West" Näheres kann die gemeindliche Satzung regeln ... Wenn man also da bei den Rückenschildern richtig vorgehen wollte müßte man entweder einmal "Berufsfeuerwehr" und einmal "Freiwillige Feuerwehr" schreiben oder eben überall "Feuerwehr" . Wobei es durchaus Städte mit Berufsfeuerwehren fertig bringen auf allen Fahrzeugen (und ggf. auch auf der Uniform) nur den Gemeindenamen zu führen: z..B. "Berliner Feuerwehr" oder "Feuerwehr Hamburg". Halte ich für den Auftritt nach außen auch sinnvoller (deshalb steht bei uns nun auf Tür und Ärmelabzeichen "Feuerwehr Stadt Pfungstadt" drauf ... auf den Rückenschildern steht aus einsatztaktischen Gründen der Ortsteil mit). Gruss Gerhard | ||||
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