| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | 4m-FuG für Neufahrzeug | 50 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 496606 | ||
| Datum | 19.07.2008 10:25 MSG-Nr: [ 496606 ] | 10457 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Geschrieben von Michael Weyrich Der Einbau von "Altgeräten" ist durchaus erlaubt, auch wenn viele Aufbauhersteller solche beigestellten FuGs nicht mehr einbauen wollen. Der ist nur dann erlaubt, wenn Dir der/die Hersteller des Autos das auch erlauben... Geschrieben von Michael Weyrich Wenn das bei korrekt funktionierendem FuG passiert, hat der Fahrgestell- bzw. Aufbauhersteller definitiv was falsch konstruiert. stimmt - wer garantiert, dass das Problem nicht am FuG liegt? Wer trägt ggf. bei einem alten Gerät die Beweislast, wenn der Hersteller sagt, die Probleme hat er sonst nicht? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|