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Thema | Lange Haare im Feuerwehrdienst | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8J., Freising / Bayern | 496667 | ||
Datum | 19.07.2008 19:00 MSG-Nr: [ 496667 ] | 12176 x gelesen | ||
Servus, schaut mal in der GUV-V A1 §15 rein. Wenn durch die Haarpracht keine Gefahr bzw. Gefährdung für den Träger oder andere Beteiligte entsteht ist dies jedem selbst überlassen. Ansonsten muss der/diejenige die Haare wegpacken oder unter einer entsprechenden Kopfbedeckung wegpacken. Sonst gibts bei einigen Feuerwehren dann noch entsprechende Dienstanweisungen. Schönen Gruss Christian Jockisch Dies ist ausschliesslich meine persönliche Meinung, auch wenns nicht jedem Gefällt ;-))) | ||||
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