News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Lange Haare im Feuerwehrdienst | 34 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 497403 | ||
Datum | 23.07.2008 13:15 MSG-Nr: [ 497403 ] | 11594 x gelesen | ||
Geschrieben von André Schild aber es gibt auch wieder gegenteilige Entscheidungen vom Truppendienstgericht Nord und auch wieder vom Süd. Den Erlass der Bundeswehr kannst du dir seit der Entscheidung des BGH an die Wand nageln. Auch hier gilt das Über- und Unterordnungsprinzip und die Bundeswehr hat die Rechtsprechung zu akzeptieren! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|