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Thema | Lange Haare im Feuerwehrdienst | 34 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 497407 | ||
Datum | 23.07.2008 13:53 MSG-Nr: [ 497407 ] | 11356 x gelesen | ||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Den Erlass der Bundeswehr kannst du dir seit der Entscheidung des BGH an die Wand nageln. Auch hier gilt das Über- und Unterordnungsprinzip und die Bundeswehr hat die Rechtsprechung zu akzeptieren! Ich gehe dann mal meinen Hammer holen... ;-) Aber im Ernst, komisch ist nur das nach dem Urteil ein Truppendienstgericht anderes geurteilt hat. Und komisch auch, dass dies die offizielle Rechtsauffassung ist, die auf Bundeswehrlehrgängen verbreitet wird. Ich weiß wie ich handeln würde, wenn mir so ein Fall auf einer Wehrübung unterkommen würde. Etwas Hintergrund zum Thema im Bereich Bundeswehr: wehrrecht: Haar- und Barterlass Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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