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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 497634 | ||
| Datum | 24.07.2008 12:29 MSG-Nr: [ 497634 ] | 122606 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Ruhland Wie bereits geschrieben, könnte m.E. durchaus sein, daß eben kein Richter damit beschäftigen wird (auch aus eigener Erfahrung. Leider schon zwei Unfälle mit Sonderrechten gehabt (RD), aber noch nie einen Richter zu Gesicht bekommen o.ä.). Ein Kollege von mir wurde bei einem (eigentlich unspektakulären) Unfall ohne Fremdbeteiligung mit einem RTW und ohne ernsthafte Verletzungen der Besatzung vom StA mit unglaublichen Anklagepunkten vor Gericht gezogen. Wäre das nicht gerichtlich abgewiesen worden, dann wäre neben dem Führerscheinentzug auch eine gewaltige Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe drin gewesen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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